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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)
PalBailador - Latin Dance Studio Zurich

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 1. Allgemeines

Die PalBailador Tanzschule setzt sich zum Ziel, allen tanzinteressierten Personen ein qualitativ hochwertiges und professionelles Unterrichtserlebnis zu bieten. Wir streben kleinere Klassen von maximal 26 Personen an, um eine individuelle Betreuung der Tanzpaare während des Unterrichts zu ermöglichen. Sämtliche Tanzkurse sind nach einem strukturierten und aufbauenden Lehrkonzept gestaltet. Unsere Tanzlehrer:innen werden sorgfältig ausgewählt und verfügen in der Regel über mehrjährige Erfahrung; wir fördern jedoch auch Nachwuchslehrkräfte, die im Rahmen ihrer Tanzausbildung unterrichten. ​

2. Kursanmeldung/Vertrag

Jede Kursanmeldung ist verbindlich, unter Anwendbarkeit der AGB von PalBailador. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website www.palbailador.ch abrufbaren AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich online über unsere Website. Sollte ausnahmsweise keine Online-Anmeldung erfolgt sein, jedoch der volle Preis für das Tanzabonnement bezahlt worden sein, so gilt dies ebenfalls als verbindliche Anmeldung. In diesem Fall bestätigt der Kunde mit der Zahlung, dass er die auf der Website veröffentlichten AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Die jeweils gültigen AGB sind vor der Anmeldung und Zahlung jederzeit einsehbar.  

3. Arten von Tanzabos

Insgesamt bieten wir drei Abos an.  Die Laufzeit aller Abonnements beträgt jeweils 3 Monate. Abonnements können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat auf den Zeitpunkt des jeweiligen Abo-Endes schriftlich gekündigt werden (per E-Mail). Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abo automatisch um jeweils weitere 3 Monate. Jede:r Schüler:in ist selbst für eine fristgerechte Kündigung verantwortlich. Über etwaige Preisänderungen wird vor Wirksamwerden der automatischen Verlängerung rechtzeitig informiert; in diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht bis einen Monat vor Beginn des neuen Abonnements. 

 

Wir bieten folgende Abonnements an:

  • LIMITED One: 3 Monate, berechtigt zu einer Lektion pro Woche;

  • UNLIMITED Three: 3 Monate, unbegrenzter Zugang zu allen Kursen, abhängig vom Tanzlevel;

  • STUDENTS: Das Abo für 1 Tanzlektion pro Woche in deinem Kurslevel ist nur für Studierende bis einschliesslich dem 26. Geburtstag und nur bei Vorlage eines gültigen Studentenausweises erhältlich. Studierende, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses älter als 26 Jahre sind oder keinen gültigen Ausweis vorlegen, können dieses Abo nicht nutzen.

4. Probelektion

Die Probelektion ist kostenlos.

Nach der Probelektion kannst du frei entscheiden, ob du ein reguläres 3-Monate-Tanzabo abschliessen möchtest. Ein Abonnement kommt erst mit deiner Zahlung des Abo-Preises sowie dem Anmeldeformular (im Tanzstudio) zustande. Die Probelektion ist verbindlich. Solltest du verhindert sein, dann musst du dich mindestens 24h vorher abmelden. 

 

5. Zahlungsbedingungen & Abrechnung

Laufende Tanzabos müssen spätestens 10 Tage vor Beginn des neuen Abos bezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt alle 3 Monate, jeweils 30 Tage vor der Verlängerung des Tanzabos. Es wird immer der Gesamtpreis für 3 Monate berechnet.  Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung behält sich PalBailador das Recht vor, eine Mahngebühr (CHF 25.— 1. Mahnung, CHF 35.— zweite Mahnung und CHF 55.— dritte Mahnung) sowie Verzugszinsen von 5 % (Art. 104 OR) zu erheben. Zudem kann der Zutritt zu den Kursen bis zum Eingang der Zahlung verweigert werden. Es bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

Neue Tanzabos werden erstmalig bei der Neuanmeldung direkt online per Kreditkarte oder im Tanzstudio per Bankkarte/TWINT bezahlt. Nach 3 Monaten geht das Abo in ein laufendes Tanzabo über und es gelten die oben genannten Zahlungsbedingungen. 

6. Rückerstattung von Zahlungen

Eine Rückerstattung oder Gutschrift der Kursgebühren ist grundsätzlich ausgeschlossen. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei längerer, ärztlich bestätigter Krankheit, Unfall oder anderen schwerwiegenden unverschuldeten Gründen, kann eine Rückerstattung ausnahmsweise bewilligt werden. Die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des Einzelfalls. Bei einer Rückerstattung werden die bereits bezahlten Zahlungsgebühren seitens PalBailador sowie die entstandenen Aufwandskosten nicht rückerstattet, somit wird nicht der volle Preis gutgeschrieben. 

7. Absagen von Kursen aufgrund zu wenig Teilnehmenden

PalBailador behält sich das Recht vor, Kurse mit nur 1 Teilnehmer:in abzusagen. Die regelmässige Teilnahme am Unterricht liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden. Lektionen, die aufgrund persönlicher Abwesenheiten versäumt werden, können von PalBailador weder nachgeholt noch gutgeschrieben werden.  

8. Kursausfall durch PalBailador

Wenn ein Kurs durch PalBailador ausfällt aufgrund von Krankheit oder Verhinderung eines Tanzlehrers, so wir die ausgefallene Lektion dem Tanzabo gutgeschrieben. 

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9. Kündigung

Das Tanzabo kann jederzeit mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor der letzten Unterrichtsstunde des laufenden Tanzabos gekündigt werden. Kündigungen müssen in schriftlicher Form per E-Mail an info@palbailador.ch erfolgen. Im Falle einer gültigen Kündigung erlischt das Tanzabo mit Ablauf der Abonnementsperiode.

  

Verspätete Kündigungen, Kündigungen per WhatsApp oder stillschweigende Kündigungen sind nicht gültig. In diesen Fällen verlängert sich das Tanzabo automatisch um weitere 3 Monate und wird entsprechend in Rechnung gestellt. 

 

Längere Abwesenheit gilt nicht als Kündigung. Die Rechnungsstellung erfolgt alle 3 Monate bis zum Eingang der ordentlichen Kündigung. 

 

Wir behalten uns das Recht vor, in besonderen Fällen – insbesondere bei groben oder wiederholten Verstössen gegen die Hausordnung – Schüler:innen von der Schule zu verweisen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Restbetrags des Tanzabos, sofern dem Schüler bzw. der Schülerin die grobe Pflichtverletzung nachgewiesen wurde. Kulanzansprüche im Ausnahmefall bleiben vorbehalten.

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10. Pausieren eines Abos

Grundsätzlich können Pausen ab einer Absenz von zwei Wochen beantragt werden. Die Abolaufzeit wird um die pausierten Tage verlängert. Absenzen unter zwei Wochen werden nicht gutgeschrieben. 

Abonnements können auf schriftlichen Antrag (inkl. Angabe des gewünschten Zeitraums und Begründung) pausiert werden. Die Anfrage muss mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Pausenbeginn per E-Mail (info@palbailador.ch) eingereicht werden, damit wir genügen Zeit haben die Kurse neu zu organisieren. Die Pause kann maximal 3 Monate betragen. Während der Pause bleibt der reservierte Platz erhalten, nach Ablauf der Pause läuft das Abo automatisch weiter. Eine Pausierung ersetzt keine Kündigung.

Eine Pause kann jederzeit, zu jeder Aboperiode, beantragt werden. 

  

(A) Bei einer Pausierung während eines laufenden 3-Monate-Abos, das bereits bezahlt wurde, ruht die Vertragslaufzeit für die genehmigte Pause (maximal 3 Monate) und wird nach Rückkehr fortgeführt.

  

(B) Wird eine Pause unmittelbar zu Beginn eines neuen 3-Monate-Abos beantragt, sind die Kursgebühren trotz Pause zu entrichten, da der Platz reserviert bleibt. Das Abonnement beginnt mit der Rückkehr zu laufen.

  

Kulanzregelung: Über den Anspruch auf Pausierung und die Dauer entscheidet PalBailador nach pflichtgemässem Ermessen und Prüfung des Einzelfalls. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. längere Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) kann nach Vorlage eines Nachweises eine längere Pause oder Rückerstattung gewährt werden.

11. Abwesenheiten/Abmeldung

Wenn du an einer Salsa- oder Bachata-Lektion nicht teilnehmen kannst, musst du uns dies mindestens 5 Stunden vor Kursbeginn per E-Mail (info@palbailador.ch) oder in der WhatsApp Umfrage mitteilen. Dies ist notwendig, damit wir deine Tanzpartner*innen rechtzeitig informieren und, wenn möglich, eine Vertretung organisieren können.  Zudem hilft es uns zu sehen, ob es genügend Teilnehmer:innen hat, um eine Lektion durchzuführen - sie dazu Ziffer 7 der AGB. 

Die regelmässige Teilnahme am Unterricht liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden. Lektionen, die aufgrund persönlicher Abwesenheiten versäumt werden, können von PalBailador weder nachgeholt noch gutgeschrieben werden.  

 

Wichtig: die Abmeldung via WhatsApp (in der Umfrage) oder via E-Mail sind nicht als Pause zu verstehen und werden auch nicht als solche verstanden. Bei einer gewünschten Pause des Abos gilt Ziffer 10.

Wie in Ziffer 9 beschrieben, gelten längere Abwesenheiten nicht als Kündigung. Eine Rückerstattung des Kurspreises bei längeren Abwesenheiten ist ausgeschlossen. Es liegt in der Verantwortung der Schüler:innen, PalBailador frühzeitig über längere Abwesenheiten zu informieren oder eine Kündigung einzureichen, wenn die Teilnahme an den Lektionen nicht mehr möglich ist. Erfolgt weder eine Kündigung noch eine Mitteilung über die Abwesenheit, geht PalBailador davon aus, dass die Kurse weiterhin besucht werden. In diesem Fall wird der Kursbeitrag gemäss den Zahlungsbedingungen (siehe Ziffer 5) in Rechnung gestellt.​

12. Gesetzliche Feiertage im Kanton Zürich

An den gesetzlichen Feiertagen des Kantons Zürich bleibt unsere Tanzschule geschlossen.

Fällt deine Lektion auf einen dieser Feiertage, geht sie nicht verloren. Die Lektion wird deinem Abo gutgeschrieben und am Ende der Abo-Laufzeit angehängt. So verliert niemand eine Unterrichtsstunde und alle können den Feiertag entspannt geniessen.

Folgende gesetzliche Feiertage gelten :

  • Karfreitag

  • Ostermontag

  • Sechseläuten

  • Tag der Arbeit

  •  Auffahrt

  •  Pfingstmontag

  •  Nationalfeiertag

  •  Knabenschiessen
     

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13. Betriebsferien

Die Tanzschule hat zweimal im Jahr folgende Betriebsferien:

  • Sommerpause: letzte Juliwoche und erste Augustwoche

  • Winterpause: während der Weihnachts- und Neujahrszeit

Diese werden jeweils frühzeitig in der Rechnung oder via WhatsApp angekündigt. Diese Betriebsferien haben keinen Einfluss auf die 12-Wöchige Laufzeit deines Abonnements.

14. Tanzpartner/in

Tanzpartner:innen werden auf Anfrage organisiert, allerdings ohne Garantie, da wir nicht im Voraus sagen können, ob es für jede Person den passenden Tanzpartner gibt.

 

In unseren Anfängerkursen verzichten wir bewusst auf regelmässige Tanzpartnerwechsel. Zu Beginn steht das Erlernen einer sauberen Grundtechnik, eines sicheren Rhythmusgefühls und einer guten Verbindung zwischen den Tanzpartner im Vordergrund. Eine feste Tanzpartnerschaft ermöglicht es, sich voll auf die Technik und die Lerninhalte zu konzentrieren, ohne durch häufige Partnerwechsel unterbrochen zu werden. Sobald unsere Schüler:innen die Techniken sicher beherrschen und genügend Sicherheit im Tanzen entwickelt haben, integrieren wir schrittweise Tanzpartnerwechsel in den Unterricht. So stellen wir sicher, dass der Lernprozess von Anfang an effizient, strukturiert und ohne unnötige Wartezeiten verläuft. 

Ab den Mittelstufe Kursen gehören Tanzpartnerwechsel zur Kursstruktur dazu. 

  

15. Übertragung eines Abos

Es ist nicht möglich, ein Abo auf eine andere Person zu übertragen.

16. Strassenschuhe & körperliche Hygiene

Um unseren Tanzboden langfristig unbeschädigt zu erhalten, ist es nicht erlaubt, mit Strassenschuhen zu tanzen. Wir bitten daher, saubere und trockene Schuhe mitzubringen. Es gibt jederzeit die Möglichkeit, mit Tanzschuhen zu tanzen. Körperliche Hygiene ist beim Tanzen notwendig. Auch wenn einige direkt von der Arbeit in den Tanzkurs kommen, ist es essenziell, auf die Hygiene zu achten. Deshalb empfehlen wir stets frische Kleidung und Deodorant. Garderoben sowie Toiletten stehen zur Verfügung, um sich umzuziehen und für Frische zu sorgen.

17. Haftung

PalBailador oder dessen Personal haften nicht für Schäden, die durch einen Unfall, eine Verletzung oder Krankheit verursacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wir empfehlen allen Schüler:innen dringend, eine private Unfallversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Versicherung ist Sache der Schüler:innen. Ferner ist PalBailador nicht verantwortlich für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidung oder anderen Gegenständen. Beschädigt ein Kunde Mobiliar, Spiegel, Fenster, Tanzboden, Bar, Musikanlage oder andere Gegenstände, die PalBailador gehören, haftet dieser dafür. Die Haftung für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schädigung kann gesetzlich nicht ausgeschlossen werden; in diesen Fällen haftet PalBailador nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

18. Datenverwaltung

Die Verwaltung der Personendaten erfolgt ausschliesslich durch PalBailador. Eine Weitergabe an Dritte findet nur statt, wenn eine gesetzliche Pflicht, eine behördliche Anordnung besteht oder dies zur Vertragsabwicklung mit externen Dienstleistern erforderlich ist. PalBailador verwendet die Personendaten ausschliesslich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zur Kommunikation, zur Verbesserung der Dienstleistungen, zu Marketingzwecken sowie für interne Verwaltungs- und administrative Zwecke. Die Verarbeitung und Verwaltung der Personendaten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) sowie, soweit relevant, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO). Der Kunde kann jederzeit schriftlich, beispielsweise per E-Mail, Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen, deren Berichtigung oder Löschung beantragen sowie der Verarbeitung widersprechen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Website. 

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19. Schlussbestimmungen

Diese allgemeinen Bedingungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Zürich.

 

Diese AGB werden auf Englisch übersetzt. Rechtlich massgebend ist in jedem Fall die deutsche Fassung.

 

 

Zürich, 30. Juli 2026

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