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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)
PalBailador - Latin Dance Studio Zurich

 1. Allgemeines:

Die PalBailador Tanzschule setzt sich zum Ziel, allen tanzinteressierten Personen ein qualitativ hochwertiges und professionelles Unterrichtserlebnis zu bieten. Wir streben kleinere Klassen von maximal 26 Personen an, um eine individuelle Betreuung der Tanzpaare während des Unterrichts zu ermöglichen. Sämtliche Tanzkurse sind nach einem strukturierten und aufbauenden Lehrkonzept gestaltet. Unsere Tanzlehrer:innen werden sorgfältig ausgewählt und verfügen in der Regel über mehrjährige Erfahrung; wir fördern jedoch auch Nachwuchslehrkräfte, die im Rahmen ihrer Tanzausbildung unterrichten. 

2. Kursanmeldung/Vertrag:

Jede Kursanmeldung ist verbindlich, unter Anwendbarkeit der AGB von PalBailador. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website www.palbailador.ch abrufbaren AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich online über unsere Website. Sollte ausnahmsweise keine Online-Anmeldung erfolgt sein, jedoch der volle Preis für das Tanzabonnement bezahlt worden sein, so gilt dies ebenfalls als verbindliche Anmeldung. In diesem Fall bestätigt der Kunde mit der Zahlung, dass er die auf der Website veröffentlichten AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Die jeweils gültigen AGB sind vor der Anmeldung und Zahlung jederzeit einsehbar.  

3. Arten von Tanzabos:

Insgesamt bieten wir drei Abos an.  Die Laufzeit aller Abonnements beträgt jeweils 3 Monate. Abonnements können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat auf den Zeitpunkt des jeweiligen Abo-Endes schriftlich gekündigt werden (per E-Mail). Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abo automatisch um jeweils weitere 3 Monate. Jede:r Schüler:in ist selbst für eine fristgerechte Kündigung verantwortlich. Über etwaige Preisänderungen wird vor Wirksamwerden der automatischen Verlängerung rechtzeitig informiert; in diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht bis einen Monat vor Beginn des neuen Abonnements. 

 

Wir bieten folgende Abonnements an:

  • LIMITED One: 3 Monate, berechtigt zu einer Lektion pro Woche;

  • UNLIMITED Three: 3 Monate, unbegrenzter Zugang zu allen Kursen, abhängig vom Tanzlevel;

  • UNLIMITED Students: Das Abo für unbegrenzten Kursbesuch ist nur für Studierende bis einschliesslich dem 24. Geburtstag und nur bei Vorlage eines gültigen Studentenausweises erhältlich. Studierende, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses älter als 24 Jahre sind oder keinen gültigen Ausweis vorlegen, können dieses Abo nicht nutzen.

4. Probelektion:

Die Probelektion ist kostenlos, sofern du dich im Anschluss entscheidest, ein Tanzabo abzuschliessen. Entscheidest du dich gegen ein Tanzabo, beträgt die Gebühr für die Probelektion CHF 38.– pro Person, zahlbar online oder unmittelbar nach der Lektion vor Ort. Nach der Probelektion kannst du frei entscheiden, ob du ein reguläres 3-Monate-Tanzabo abschliessen möchtest. Ein Abonnement kommt erst mit deiner ausdrücklichen Zustimmung zustande.

 

5. Zahlungsbedingungen & Abrechnung

Laufende Tanzabos müssen spätestens 10 Tage vor Beginn des neuen Abos bezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt alle 3 Monate, jeweils 15 Tage vor der Verlängerung des Tanzabos. Es wird immer der Gesamtpreis für 3 Monate berechnet.  Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung behält sich PalBailador das Recht vor, eine Mahngebühr (CHF 25.— 1. Mahnung, CHF 35.— zweite Mahnung und CHF 55.— dritte Mahnung) sowie Verzugszinsen von 5 % (Art. 104 OR) zu erheben. Zudem kann der Zutritt zu den Kursen bis zum Eingang der Zahlung verweigert werden. Es bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

Neue Tanzabos werden erstmalig bei der Neuanmeldung direkt online per Kreditkarte oder PayPal oder im Tanzstudio per Bankkarte/TWINT bezahlt. Nach 3 Monaten geht das Abo in ein laufendes Tanzabo über und es gelten die oben genannten Zahlungsbedingungen. 

6. Rückerstattung von Zahlungen:

Eine Rückerstattung oder Gutschrift der Kursgebühren ist grundsätzlich ausgeschlossen. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei längerer, ärztlich bestätigter Krankheit, Unfall oder anderen schwerwiegenden unverschuldeten Gründen, kann eine Rückerstattung ausnahmsweise bewilligt werden. Die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des Einzelfalls. Bei einer Rückerstattung werden die bereits bezahlten Zahlungsgebühren seitens PalBailador sowie die entstandenen Aufwandskosten nicht rückerstattet, somit wird nicht der volle Preis gutgeschrieben. Im Übrigen bleibt die Kompensation gemäss Kompensationskalender (siehe "Workshops und Events") möglich. 

7. Änderungen und Absagen von Kursen:

PalBailador behält sich das Recht vor, Kurse bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (6 Personen bzw. 3 Tanzpaare) abzusagen. In diesem Fall wird die Absage den angemeldeten Teilnehmer:innen mindestens 6 Stunden vor Kursbeginn mitgeteilt. Bereits bezahlte Kursgebühren werden vollständig zurückerstattet, sofern keine gleichwertige Ersatzleistung (zum Beispiel Nachholen der Lektion im Rahmen der monatlich stattfindenden Workshops) angeboten und von den Teilnehmer:innen akzeptiert wird. PalBailador kann vom Vertrag nur aus sachlichen, objektiv nachvollziehbaren Gründen zurücktreten.  

8. Kursausfall durch PalBailador:

Wenn ein Kurs durch PalBailador ausfällt aufgrund von Krankheit oder Verhinderung eines Tanzlehrers, so kann der ausgefallene Kurs in den monatlich stattfindenden Salsa- und Bachata- Workshops für Kompensation und Praktika bzw. in der Nachhollektion kompensiert werden (mehr dazu unter Ziffer 9). 

9. Kompensation & Workshops:

Grundsätzlich haben die Schüler:innen die Möglichkeit, jeden Monat verpasste Lektionen in den von uns angebotenen Workshops (siehe"Workshops & Events") zu kompensieren. Die Anmeldung zur Kompensation obliegt den Teilnehmer:innen. Bei weniger als 6 Teilnehmer:innen werden die Workshops nicht durchgeführt (siehe dazu Ziffer 7). Für versäumte Lektionen, die nicht über die Workshops kompensiert wurden, besteht kein Anspruch auf Gutschrift oder Preisnachlass. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn eine Kompensation durch Workshops aus objektiven Gründen (z.B. Krankheit, Geschäftsreise, Ferien) nachweislich nicht möglich ist, kann nach schriftlicher Mitteilung und entsprechendem Nachweis eine Kulanzregelung nach billigem Ermessen von PalBailador erfolgen.    

Alle Schüler:innen, egal welches Tanzabo oder Tanzlevel, haben die Möglichkeit, einmal im Monat verpasste Stunden in den angebotenen Workshops zu kompensieren. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn eine Kompensation durch Workshops (zum Beispiel bei längerer Krankheit oder fehlenden Möglichkeiten) nachweislich nicht möglich ist, kann nach schriftlicher Mitteilung und entsprechendem Nachweis eine Kulanzregelung nach Ziffer 9 der AGB erfolgen. Dabei wird nebst der Kompensation auch praktiziert und Neues dazu gelernt. Schüler:innen, die keine Stunden verpasst haben, können die Workshops als zusätzliche Tanzstunden nutzen. Die Workshops dienen somit sowohl der Kompensation als auch als Zusatzangebot. Egal ob als Kompensation oder zusätzliche Tanzstunden, eine Anmeldung zum Workshop ist obligatorisch. Die Workshops finden jeweils samstags statt. Wichtig: Die Anmeldung zu den Workshops muss bis spätestens Freitag, 17:00 Uhr, vor Beginn des jeweiligen Workshops erfolgen. Alle Regelungen zum Workshopbesuch sind transparent und rechtskonform ausgestaltet. 

  

Dieses zusätzliche Angebot ist im Abopreis enthalten und ist somit für alle PalBailador Schüler:innen ohne Zusatzkosten nutzbar. Externe Tanzbegeisterte, welche diese Salsa und Bachata Workshops nutzen wollen, bezahlen einen Preis pro Workshop.   

 

Die angebotenen Salsa- und Bachata-Workshops dienen dazu, verpasste Stunden nachzuholen, das Gelernte zu praktizieren und Neues dazuzulernen. Die Workshops stehen allen offen, unabhängig vom Grund der Teilnahme. 

 

Gesonderte Workshops, insbesondere solche, die von externen Gast-Tanzlehrer:innen durchgeführt werden, sind nicht im Tanzabo enthalten und somit kostenpflichtig für alle Teilnehmer:innen (sowohl PalBailador Schüler:innen als auch Externe).

10. Kündigung:

Das Tanzabo kann jederzeit mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor der letzten Unterrichtsstunde des laufenden Tanzabos gekündigt werden. Kündigungen müssen in schriftlicher Form per E-Mail an info@palbailador.ch erfolgen. Im Falle einer gültigen Kündigung erlischt das Tanzabo mit Ablauf der Abonnementsperiode.

  

Verspätete Kündigungen, Kündigungen per WhatsApp oder stillschweigende Kündigungen sind nicht gültig. In diesen Fällen verlängert sich das Tanzabo automatisch um weitere 3 Monate und wird entsprechend in Rechnung gestellt. 

 

Längere Abwesenheit gilt nicht als Kündigung. Die Rechnungsstellung erfolgt alle 3 Monate bis zum Eingang der ordentlichen Kündigung. 

 

Wir behalten uns das Recht vor, in besonderen Fällen – insbesondere bei groben oder wiederholten Verstössen gegen die Hausordnung – Schüler:innen von der Schule zu verweisen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Restbetrags des Tanzabos, sofern dem Schüler bzw. der Schülerin die grobe Pflichtverletzung nachgewiesen wurde. Kulanzansprüche im Ausnahmefall bleiben vorbehalten.  ​

11. Pausieren eines Abos:

Grundsätzlich können Pausen ab einer Absenz von drei Wochen beantragt werden. Absenzen unter drei Wochen können in den Workshops kompensiert werden.

Abonnements können auf schriftlichen Antrag (inkl. Angabe des gewünschten Zeitraums und Begründung) pausiert werden. Die Anfrage muss mindestens 15 Tage vor dem gewünschten Pausenbeginn per E-Mail (info@palbailador.ch) eingereicht werden. Die Pause kann maximal 3 Monate betragen. Während der Pause bleibt der reservierte Platz erhalten, nach Ablauf der Pause läuft das Abo automatisch weiter. Eine Pausierung ersetzt keine Kündigung.

  

(A) Bei einer Pausierung während eines laufenden 3-Monate-Abos, das bereits bezahlt wurde, ruht die Vertragslaufzeit für die genehmigte Pause (maximal 3 Monate) und wird nach Rückkehr fortgeführt.

  

(B) Wird eine Pause unmittelbar zu Beginn eines neuen 3-Monate-Abos beantragt, sind die Kursgebühren trotz Pause zu entrichten, da der Platz reserviert bleibt. Das Abonnement beginnt mit der Rückkehr zu laufen.

  

Kulanzregelung: Über den Anspruch auf Pausierung und die Dauer entscheidet PalBailador nach pflichtgemässem Ermessen und Prüfung des Einzelfalls. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. längere Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) kann nach Vorlage eines Nachweises eine längere Pause oder Rückerstattung nach Ziffer 6 der AGB gewährt werden.

12. Abwesenheiten/Abmeldung:

Wenn du an einer Salsa- oder Bachata-Lektion nicht teilnehmen kannst, musst du uns dies mindestens 6 Stunden vor Kursbeginn per E-Mail (info@palbailador.ch) oder in der WhatsApp Umfrage mitteilen. Dies ist notwendig, damit wir deine Tanzpartner*innen rechtzeitig informieren und, wenn möglich, eine Vertretung organisieren können.  Zudem hilft es uns zu sehen, ob es genügend Teilnehmer:innen hat, um eine Lektion durchzuführen.  Versäumte Lektionen können gemäss Ziffer 9 in den angebotenen Workshops (für Kompensation und Praktika) nachgeholt werden.

 

Wichtig: die Abmeldung via WhatsApp (in der Umfrage) oder via E-Mail sind nicht als Pause zu verstehen und werden auch nicht als solche verstanden. Bei einer gewünschten Pause des Abos gilt Ziffer 11.

Wie in Ziffer 10 beschrieben, gelten längere Abwesenheiten nicht als Kündigung. Eine Rückerstattung des Kurspreises bei längeren Abwesenheiten ist ausgeschlossen. Es liegt in der Verantwortung der Schüler:innen, PalBailador frühzeitig über längere Abwesenheiten zu informieren oder eine Kündigung einzureichen, wenn die Teilnahme an den Lektionen nicht mehr möglich ist. Erfolgt weder eine Kündigung noch eine Mitteilung über die Abwesenheit, geht PalBailador davon aus, dass die Kurse weiterhin besucht werden. In diesem Fall wird der Kursbeitrag gemäss den Zahlungsbedingungen (siehe Ziffer 5) in Rechnung gestellt.​

13. Gesetzliche Feiertage im Kanton Zürich:

Die Tanzschule ist an den gesetzlichen Feiertagen des Kantons Zürich geschlossen. Die Unterrichtsstunden, die auf diese Daten fallen, können in den angebotenen Workshops für Kompensation und Praktika nachgeholt werden (siehe Ziffer 9). 

 

Folgende gesetzliche Feiertage gelten :

  • Karfreitag

  • Ostermontag

  • Tag der Arbeit

  •  Auffahrt

  •  Pfingstmontag

  •  Nationalfeiertag

  •  Knabenschiessen

14. Betriebsferien:

 Die Tanzschule hat zweimal im Jahr Betriebsferien. Diese werden jeweils frühzeitig auf der Website von PalBailador publiziert. Diese Betriebsferien haben keinen Einfluss auf die Laufzeit oder Nutzung der Tanzabonnements; es erfolgt keine Verlängerung oder Gutschrift für Zeiträume während der Betriebsferien. Abonnements können gemäss den AGB jederzeit mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Monats gekündigt werden.

15. Tanzpartner/in:

Tanzpartner:innen werden auf Anfrage organisiert, allerdings ohne Garantie, da wir nicht im Voraus sagen können, ob es für jede Person den passenden Tanzpartner gibt.   

16. Übertragung eines Abos:

Es ist nicht möglich, ein Abo auf eine andere Person zu übertragen.

17. Strassenschuhe & körperliche Hygiene:

Um unseren Tanzboden langfristig unbeschädigt zu erhalten, ist es nicht erlaubt, mit Strassenschuhen zu tanzen. Wir bitten daher, saubere und trockene Schuhe mitzubringen. Es gibt jederzeit die Möglichkeit, mit Tanzschuhen zu tanzen. Körperliche Hygiene ist beim Tanzen notwendig. Auch wenn einige direkt von der Arbeit in den Tanzkurs kommen, ist es essenziell, auf die Hygiene zu achten. Deshalb empfehlen wir stets frische Kleidung und Deodorant. Garderoben sowie Toiletten stehen zur Verfügung, um sich umzuziehen und für Frische zu sorgen.

18. Haftung:

PalBailador oder dessen Personal haften nicht für Schäden, die durch einen Unfall, eine Verletzung oder Krankheit verursacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wir empfehlen allen Schüler:innen dringend, eine private Unfallversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Versicherung ist Sache der Schüler:innen. Ferner ist PalBailador nicht verantwortlich für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidung oder anderen Gegenständen. Beschädigt ein Kunde Mobiliar, Spiegel, Fenster, Tanzboden, Bar, Musikanlage oder andere Gegenstände, die PalBailador gehören, haftet dieser dafür. Die Haftung für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schädigung kann gesetzlich nicht ausgeschlossen werden; in diesen Fällen haftet PalBailador nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

19. Datenverwaltung:

Die Verwaltung der Personendaten erfolgt ausschliesslich durch PalBailador. Eine Weitergabe an Dritte findet nur statt, wenn eine gesetzliche Pflicht, eine behördliche Anordnung besteht oder dies zur Vertragsabwicklung mit externen Dienstleistern erforderlich ist. PalBailador verwendet die Personendaten ausschliesslich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zur Kommunikation, zur Verbesserung der Dienstleistungen, zu Marketingzwecken sowie für interne Verwaltungs- und administrative Zwecke. Die Verarbeitung und Verwaltung der Personendaten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) sowie, soweit relevant, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO). Der Kunde kann jederzeit schriftlich, beispielsweise per E-Mail, Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen, deren Berichtigung oder Löschung beantragen sowie der Verarbeitung widersprechen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Website. 

20. Schlussbestimmungen:

Diese allgemeinen Bedingungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Zürich.

 

Diese AGB werden auf andere Sprachen übersetzt. Rechtlich massgebend ist in jedem Fall die deutsche Fassung.

 

 

Zürich, 20. Dezember 2025

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ABSENZMELDUNG FÜR DEN UNTERRICHT

Kannst du nicht am Unterricht teilnehmen? Dann lass es uns bitte mindestens 6 Stunden vor Kursbeginn wissen. So können wir die Tanzpartner:innen rechtzeitig informieren und, wenn möglich, eine Vertretung organisieren.

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